Alt gegen NEU: Förderung Wärmepumpentausch

Aus ALT mach NEU: Tausche deine alte Wärmepumpe gegen eine Neue und nutze die Förderung!

Neue Bundesförderung für den Heizungstausch: Förderung von modernen und klimafreundlichen Heizungssystemen

Ab dem 1. Juli 2024 gibt es eine wichtige Erweiterung der Bundesförderung für Heizungssysteme! Nun wird auch der Tausch veralteter und nicht mehr energieeffizienter erneuerbarer Heizungssysteme auf moderne und klimafreundliche Systeme gefördert. Diese Änderung soll helfen, die Energieeffizienz zu steigern und die Umweltbelastung zu reduzieren. Im Folgenden erfahren Sie alles Wichtige über die Fördervoraussetzungen, die Höhe der Förderung und die spezifischen Bedingungen.

Voraussetzungen für die Förderung

Um von der Förderung profitieren zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

  • Alter der Heizung: Die bestehende Heizung bzw. das Heizungssystem (z.B. Wärmepumpe oder Holzheizung) muss mindestens 15 Jahre alt sein.
  • Steigerung der Endenergieeffizienz: Durch den Austausch muss eine signifikante Steigerung der Endenergieeffizienz erreicht werden.
  • Fachgerechte Installation: Das neue Heizungssystem muss von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht installiert werden.
  • Wärmepumpen: Der Austausch von Wärmepumpen wird nur gefördert, wenn eine neue, effizientere Wärmepumpe installiert wird.
  • Holzheizungen: Bei Holzheizungen wird der Umstieg auf Fernwärme gefördert. Ist dies nicht möglich, kann auch der Wechsel auf eine effizientere Holzheizung oder eine Biomasseheizung in Betracht kommen.

Förderung: Wärmepumpentausch

Spezifische Förderbedingungen

Neben den allgemeinen Voraussetzungen gibt es spezielle Förderbedingungen, die erfüllt werden müssen:

  • Effizientere Wärmepumpe: Eine bestehende Wärmepumpe kann nur durch eine effizientere Wärmepumpe ersetzt und gefördert werden.
  • Holzheizung: Der Tausch einer bestehenden Holzheizung auf eine Wärmepumpe ist nur dann förderfähig, wenn keine Anschlussmöglichkeit an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah- oder Fernwärmeversorgung besteht.
  • EHPA-Gütesiegelkriterien: Es müssen die aktuellen EHPA-Gütesiegelkriterien eingehalten werden, bestätigt durch ein unabhängiges Prüfinstitut.
  • Kältemittel: Bei Anlagen mit einem Kältemittel mit einem GWP (Global Warming Potential) ≥ 1.500 wird die Förderung um 20% reduziert. Das eingesetzte Kältemittel darf ein GWP von 2.000 nicht überschreiten.
  • Vorlauftemperatur: Die maximale Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems darf 55°C nicht überschreiten.
  • Leistungsgrenze: Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind nur Wärmepumpen mit weniger als 100 kW förderungsfähig.
  • Kombination mit Landesförderungen: Die Kombination der Umweltförderung im Inland mit Landesförderungen ist möglich.

Vergeude keine Zeit mit Recherchen – rede mit uns, wir sind die Profis bei Wärmepumpen!

Im persönlichen Gespräch geben wir einen Überblick über die neuen Fördermöglichkeiten, die Voraussetzungen und Bedingungen für den Heizungstausch. Nutze die Chance um deine Heizung auf ein modernes, effizienteres und umweltfreundlicheres System umzustellen und profitiere von den staatlichen Förderungen!

 

Verschenke kein Fördergeld, nutze diese Chance und vereinbare dein unverbindliches Beratungsgespräch mit uns! Denn wir haben 20 Jahre Know-how bei Wärmepumpen.

 

Wir laden dich zu einem persönlichen Gespräch ein! Kontakt mit EWH-Vertriebsteam! 

 

 

Alle Details zur Förderung „Tausch erneuerbarer Heizungssysteme für Private“, zur Online-Antragstellung sowie eine Liste der förderungsfähigen Wärmepumpen und FAQs finden Sie hier.

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